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RG, 11.11.1921 - Rep. III. 145/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Tritt auch derjenige, der ein vermietetes Grundstück im Wege der Aneignung nach § 928 BGB. erwirbt, in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nach § 571 Abs. 1 BGB. ein?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Miete
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 166
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
Übergang der Rechtstellung des Vermieters bei gesetzlichem Eigentumsübergang
Da ein Mieter jedoch in diesem Fall ebenso schutzwürdig ist, hat bereits das Reichsgericht entschieden, dass § 571 BGB aF - die Vorgängervorschrift zu § 566 BGB - auch in diesen Fällen entsprechend anzuwenden ist (RGZ 103, 166, 167). - BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88
Wechsel des Hauptmieters
Soweit darüber hinaus die Rechtsprechung § 571 BGB in den Fällen der Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück und dessen Aneignung nach § 928 BGB (RGZ 103, 166, 177 f.) und der Rückerstattung nach dem Rückerstattungsgesetz (BGHZ 11, 27, 35) entsprechend angewandt hat, liegt die Ähnlichkeit mit der in § 571 BGB vorausgesetzten Änderung der dinglichen Rechtszuständigkeit ebenfalls auf der Hand.