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   RG, 11.11.1921 - Rep. III. 145/21   

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https://dejure.org/1921,48
RG, 11.11.1921 - Rep. III. 145/21 (https://dejure.org/1921,48)
RG, Entscheidung vom 11.11.1921 - Rep. III. 145/21 (https://dejure.org/1921,48)
RG, Entscheidung vom 11. November 1921 - Rep. III. 145/21 (https://dejure.org/1921,48)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Tritt auch derjenige, der ein vermietetes Grundstück im Wege der Aneignung nach § 928 BGB. erwirbt, in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis nach § 571 Abs. 1 BGB. ein?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Miete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07

    Übergang der Rechtstellung des Vermieters bei gesetzlichem Eigentumsübergang

    Da ein Mieter jedoch in diesem Fall ebenso schutzwürdig ist, hat bereits das Reichsgericht entschieden, dass § 571 BGB aF - die Vorgängervorschrift zu § 566 BGB - auch in diesen Fällen entsprechend anzuwenden ist (RGZ 103, 166, 167).
  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Soweit darüber hinaus die Rechtsprechung § 571 BGB in den Fällen der Aufgabe des Eigentums an einem Grundstück und dessen Aneignung nach § 928 BGB (RGZ 103, 166, 177 f.) und der Rückerstattung nach dem Rückerstattungsgesetz (BGHZ 11, 27, 35) entsprechend angewandt hat, liegt die Ähnlichkeit mit der in § 571 BGB vorausgesetzten Änderung der dinglichen Rechtszuständigkeit ebenfalls auf der Hand.
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